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Vorabversion. Preise, Verfügbarkeit und Herstellerangaben sind noch nicht abschließend geprüft.

Starkmit Technik

Exoskelette im Betrieb einführen: in sechs Schritten vom Bedarf zum Einsatz

Ein Exoskelett kauft man nicht wie ein Werkzeug. Es wird am Körper getragen, muss zur Tätigkeit passen und braucht eine Einweisung. Dieser Leitfaden zeigt, was Arbeitsschutz-Institutionen und Hersteller für die Einführung empfehlen, und wer sie fördert.

Gut zu wissen: Für die DGUV sind Exoskelette eine personengebundene Maßnahme. In der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) stehen sie damit an letzter Stelle. Erst wenn Hebehilfe, Kran, Höhenverstellung oder eine andere Arbeitsorganisation nicht möglich sind, ist das Exoskelett dran.

Schritt 1: Belastung ermitteln und Gefährdungsbeurteilung

Wer ein Exoskelett einsetzen will, muss nach Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsplatz machen. Das sagt die DGUV in ihren FAQ ausdrücklich. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) stellt dafür eine Muster-Gefährdungsbeurteilung bereit, die Sturz- und Stolpergefahren, Fluchtwege mit angelegtem Gerät und die Kraftunterstützung im Verhältnis zu den tatsächlichen Lasten abfragt.

Wichtig für die Einordnung: Ein Exoskelett darf laut IFA nicht dazu dienen, eine Tätigkeit erst möglich zu machen, die ohne Gerät unzulässig wäre. Die Lastgrenzen bleiben, das Gerät nimmt nur Belastungsspitzen ab.

Hilfreich in diesem Schritt:

  • Welche Tätigkeit belastet? Heben vom Boden, Tragen, Arbeiten über Kopf, langes Vorbeugen, Knien.
  • Wie oft und wie lange am Tag? Ein Exoskelett lohnt sich bei wiederkehrenden Belastungen, nicht bei seltenen.
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden geprüft und warum reichen sie nicht?

Schritt 2: Modelle eingrenzen

Aus der Tätigkeit folgt der Körperbereich: Heben und Vorbeugen sprechen für ein Rücken-Exoskelett, Arbeiten über Schulterhöhe für ein Schulter-Exoskelett. Unsere Produktübersicht filtert genau danach:zum Heben, für Arbeiten über Kopf,fürs Bücken, zum Tragen.79 Modelle sind in Deutschland erhältlich, sieheExoskelette für Unternehmen in Deutschland.

Diese Punkte entscheiden im Betrieb, wir erfassen sie je Produkt aus den Herstellerangaben:

  • Antrieb: passiv (Federn, ohne Akku) oder aktiv (Motor, Akku). Was der Unterschied bedeutet.
  • Unterstützung abschaltbar? Wer zwischendurch Stapler fährt oder sitzt, braucht ein Gerät, das sich entspannen oder schnell ablegen lässt.
  • Passform: Einheitsgröße mit Einstellbereich oder feste Größen. Beides steht im Datenblatt unter „Größen“.
  • Verträgt sich mit PSA: Helm, Gehörschutz, Auffanggurt, Schutzhandschuhe.
  • Umgebung: Einsatztemperatur, Nässe, Staub. 48 Produkte in unserer Datenbank nennen dazu Werte.
  • Reinigung: abnehmbare, waschbare Textilien. 55 Produkte nennen dazu Angaben.

Die BG BAU stellt eine Entscheidungsmatrix für Exoskelette bereit, die Betriebe durch die Vorauswahl führt. Sie ist auf Bau und Handwerk zugeschnitten, taugt aber als Checkliste für alle Branchen.

Schritt 3: Zwei Wochen am Arbeitsplatz testen

Kein Exoskelett ohne Praxistest. Die BG BAU fördert genau diesen Schritt: eine Einweisung in die Handhabung mit zweiwöchigem Praxistest am Arbeitsplatz. Zwei Wochen sind ein guter Richtwert, weil sich Tragekomfort und Störungen im Ablauf erst nach einigen Schichten zeigen.

Worauf im Test achten:

  • Passt das Gerät zu den tatsächlichen Tätigkeiten, auch zu denen dazwischen (Gehen, Sitzen, Fahren, Treppen)?
  • Lässt es sich von den Beschäftigten selbst einstellen, an- und ablegen?
  • Wie ist der Tragekomfort nach zwei Stunden, nach einer Schicht, nach einer Woche?
  • Bleibt die Bewegungsfreiheit erhalten? Stört es an Engstellen oder bei Sicherheitsabläufen?

Die Teilnahme sollte freiwillig sein. Der SECO-Bericht aus der Schweiz nennt Nutzbarkeit, Tragekomfort und betriebliche Faktoren als das, was über Akzeptanz entscheidet. Betriebsärztin oder Betriebsarzt gehören in den Test mit einbezogen; die DGUV empfiehlt diese Abstimmung ausdrücklich, wenn Beschäftigte mit Einschränkungen das Gerät nutzen sollen.

Hersteller bieten dafür Testpakete an. SUITX by Ottobock etwa verkauft seine Geräte nach eigener Angabe nur mit einem „Experience Package“, das Einweisung und Anpassung einschließt. Andere Hersteller nennen Miete oder Testphasen; was wir dazu wissen, steht auf der jeweiligen Herstellerseite unter „Vertrieb“.

Schritt 4: Anpassen und unterweisen

Die DGUV empfiehlt, den Einsatz mit verhaltensbezogenen Maßnahmen zu koppeln: Unterweisung und Übung. Was ohne Einweisung schiefgeht, beschreibt ein Hersteller selbst. SUITX nennt als häufigste Fehler: Einführung ohne Unterweisung durch geschultes Personal, schlechter Sitz durch fehlende individuelle Anpassung und ein Arbeitsplatz, an dem der Effekt gar nicht zum Tragen kommt.

  • Einstellung auf die Person: Körpergröße, Gurtlängen, Unterstützungsstufe. Einstellungen dokumentieren.
  • Unterweisung: Anlegen, Ablegen, Entspannen, Reinigen, wann das Gerät nicht getragen wird.
  • Eingewöhnung: mit kurzen Tragezeiten beginnen und steigern. Zur Dauernutzung über Monate gibt es laut DGUV noch keine gesicherten Erkenntnisse.

Schritt 5: Hygiene und Nutzerwechsel

Hersteller empfehlen, ein Exoskelett fest einer Person zuzuordnen: Die Einstellungen bleiben erhalten, und es ist hygienischer. Wird ein Gerät nur sporadisch gebraucht, kann es laut SUITX mit Reinigungs- und Lagerprotokoll geteilt werden. Für den Wechsel gibt es bei mehreren Herstellern Hygienesets, also Ersatz-Textilien.

Bei den meisten Geräten lassen sich die Textilteile abnehmen und waschen, oft bei 30 °C, etwa beim IX BACK AIR, bei 40 °C beim SoftExo Lift. Technikteile werden feucht abgewischt. Was für ein Modell gilt, steht in seinen technischen Daten unter „Reinigung“.

Schritt 6: Wartung und Verschleiß

Federn, Gurte und Elastomere verschleißen, Akkus altern. Was der Hersteller vorsieht, steht in der Bedienungsanleitung und bei uns unter „Garantie“ und „Reinigung“ im Datenblatt. Beispiele aus den Herstellerangaben:

  • S700: Wartung einmal jährlich empfohlen.
  • SoftExo Lift: Elastomergurt alle zwei Jahre tauschen.
  • Aktive Geräte: Akku-Laufzeit und Ladezeit stehen im Datenblatt, Akkus sind meist Verschleißteile.

Bei einem Nutzerwechsel gehören Sichtprüfung, Reinigung und Neueinstellung dazu.

Förderung und Kostenträger

Deutschland: BG BAU

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft fördert rücken- und schulterunterstützende Exoskelette über ihre Arbeitsschutzprämien. Gefördert werden drei Maßnahmen: die Einweisung mit zweiwöchigem Praxistest, der Kauf nach dem Praxistest und der Nachkauf bereits eingesetzter Modelle. Je Exoskelett und Maßnahme übernimmt sie 50 % der Kosten, höchstens 1.500 Euro. Förderfähig sind nur Geräte, die der Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen hat.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsbetriebe der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Der jährliche Förderrahmen hängt vom BG-Beitrag des Vorjahres ab, die niedrigste Stufe beginnt bei 100 Euro Beitrag. Die Rechnung darf beim Antrag nicht älter als 365 Tage sein und muss Hersteller, Modell und Artikelnummer nennen. Antrag und Bedingungen: Arbeitsschutzprämie Exoskelette bei der BG BAU.

Andere Berufsgenossenschaften haben nach unserer Recherche kein vergleichbares Programm veröffentlicht. Nachfragen lohnt trotzdem: Die BG Handel und Warenlogistik finanziert das Forschungsprojekt Exo@work und berät Mitgliedsbetriebe.

Österreich: AUVA

Eine Geldförderung für Exoskelette haben wir in Österreich nicht gefunden. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) berät kleine und mittlere Betriebe mit dem Programm AUVAsicher kostenlos zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, mit Schwerpunkt auf der Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Das ist der richtige Einstieg, bevor ein Betrieb Geräte testet.

Schweiz

Eine Förderung ist uns nicht bekannt. Das SECO hat 2024 eine Übersicht zum Stand der Forschung veröffentlicht (siehe unten), die Betrieben bei der Einordnung hilft.

Wenn eine Einschränkung besteht

Soll ein Exoskelett einer Person mit bestehender Einschränkung den Arbeitsplatz erhalten, kommen andere Kostenträger ins Spiel. SUITX beschreibt nach eigener Erfahrung drei Wege: die Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX, die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse. In allen Fällen braucht es ärztliche Gutachten und einen Antrag vor dem Kauf. Das ist eine Herstellerangabe, keine Rechtsberatung; der zuständige Kostenträger entscheidet im Einzelfall.

Was ist belegt?

Das SECO hat 2024 bei der ZHAW eine systematische Auswertung in Auftrag gegeben: 37 Studien zu 28 Exoskeletten. Ergebnis: Es gibt Hinweise, dass die unterstützten Muskeln weniger aktiv sind, was Ermüdung und Gelenkkräfte senken könnte. Ob Exoskelette Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen, bleibt wegen kurzer Studiendauern und kleiner Gruppen offen. Die DGUV sagt dasselbe: Begleitende Studien stehen am Anfang, gesicherte Langzeitwirkungen gibt es nicht.

Deshalb zeigen wir bei jedem Produkt, ob es dazu eine unabhängige Studie gibt: zur Forschungund zur Evidenz-Ampel.

Quellen

Stand: 9. Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die Seite des Fördergebers.